Diagnose oder nicht – das ist hier die Frage!

 

Wenn Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ob meine Leistungen durch Ihre Krankenkasse erstattet werden können. Das kann dann sein, wenn Sie die Diagnose einer psychischen Störung nach ICD-10 bekommen haben oder bekommen wollen.
Vielleicht wollen Sie aber auch gar keine schriftliche Diagnose bekommen. Das könnte den Vorteil haben, dass Sie selbst wissen, wer Informationen über Sie hat und nicht später irgendwo eine Diagnose auftaucht oder jemand argwöhnisch schaut… .

Grundsätzlich kann und darf ich als staatlich geprüfter Heilpraktiker für Psychotherapie Diagnosen stellen. Dies erfolgt implizit beim ersten Gespräch in der Praxis, und das kann auch explizit erfolgen, wenn Sie eine schriftlich fixierte Diagnose haben wollen.

Was sind Diagnosen?

Diagnosen sind Einordnung von psychischem Befinden in ein 
Kategoriensystem (im Moment ICD-10). Damit ist weder etwas 
gesichertes über die Herkunft des Befindens gesagt noch etwas 
über Therapiemöglichkeiten. Viele der Einordnungen sind vage 
und lassen viel Spielraum für Interpretationen. Gleichwohl 
kann es natürlich sehr beruhigend sein, eine Diagnose zu haben, 
die das eigene Verhalten/Befinden einordnet und damit sagt: 
Du bist nicht allein!
Eine Diagnose sagt jedoch nicht unbedingt etwas aus über die 
Ursachen und Hintergründe der Krankheit oder der Symptome. 

 

Als staatlich geprüfter Heilpraktiker (mit Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) soll ich psychische Krankheitssymptome bemerken und Sie als Klienten auf eine ggf notwendige fachärztliche Behandlung hinweisen. Ich kann Sie jedoch nicht in eine psychatrische Fachklinik einweisen oder Zwangsmaßnahmen ergreifen; auch darf ich keine Medikamente verschreiben.

Was ich machen kann, ist eine Diagnose des bestehenden Gesundheitszustandes in psychischer Hinsicht schriftlich zu verfassen. Manche Krankenkassen erstatten inzwischen die Behandlung auch von Heilpraktikern für Psychotherapie. Ob das so ist klären Sie am besten selbst mit Ihrer Krankenkasse. Lesen Sie dazu diese Seite zur  Krankenkassenabrechnung von Heilpraktikerleistungen (klick)

Vorteile einer Diagnose für Sie: Heilpraktikerleistungen sind von der Mwst befreit.
Bei Behandlungen, die als Coaching einzuordnen sind, müssen Sie zusätzlich 19% Mwst bezahlen, die ich direkt ans Finanzamt weiterreiche.

 

PS: Natürlich erstelle ich für meine Dokumentation eine Diagnose entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Diese bleibt jedoch in meinen Unterlagen und wird ohne Ihr Einverständnis nicht herausgegeben.